Tipps & Tricks
Laut BGB hat der Geschädigte nach einem Kfz-Unfall das Recht auf Erstattung sämtlicher Kosten, die zur Wiederherstellung des Vorschadenszustandes erforderlich sind (Dazu gehören unter anderem auch die Kosten der Beauftragung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen!).
Die Versicherer versuchen natürlich mit den vielfältigsten Methoden diese Kosten gering zu halten:
Die neuesten Tricks:
"Seit einiger Zeit werden Schutzbriefe spottbillig als eine Art Zugabe im Zusammenhang mit dem Verkauf von Kfz-Versicherungen angeboten.
(Die Versicherungen wollen als erste Instanz vom Unfall erfahren, um den Schaden auf dem billigsten Weg, ohne Gutachter und Rechtsanwälte, abwickeln zu können. Die Versicherungen können nun schon mit der Beauftragung des Abschleppdienstes ihren Einfluss geltend machen.
Hinweis: Fordern Sie den Sachbearbeiter auf, Ihnen unglaubwürdig erscheinende telefonische Aussagen schriftlich zur Verfügung zu stellen, wodurch leicht feststellbar wird, ob diese in Einklang mit Gesetz und Rechtssprechung stehen.
Wer Ihnen glaubhaft machen will, Sie bräuchten keinen unabhängigen Gutachter, bzw. sollten doch den der gegnerischen Versicherung in Anspruch nehmen, will Sie gezielt von Ihrer Beweispflicht abbringen und damit lediglich seine ureigensten Interessen durchsetzen! Es liegt die Vermutung nahe, dass ein Versicherungs-Gutachter als Vertreter und Mitarbeiter selbiger stets versucht sein wird, den Schaden geringer einzuschätzen, als er tatsächlich ist.
Denken Sie deshalb daran:
Sie haben als Geschädigter freie Gutachter-Wahl!
Sie benötigen ein Beweissicherungs-Gutachten zur Abwehr von Schadensersatzansprüchen des Unfallgegners und zur Durchsetzung eigener Ansprüche!
Sachverständige und Rechtsanwälte können beim Haftpflichtschaden vollständig zu Lasten der gegnerischen Versicherung und somit für Sie kostenfrei beauftragt werden!
Sie haben Anspruch auf Reparaturdurchführung in einer Vertragswerkstatt bzw. auf Anrechnung derer Stundensätze auch, wenn Sie das Fahrzeug in Eigenregie reparieren. Gleiches gilt bei fiktiver Abrechnung, d.h. Abrechnung auf Gutachtenbasis. |